Diese Fachgebiete decke ich als Übersetzer und Dolmetscher ab
Als Übersetzer für spanische, englische und deutsche Dokumente biete ich hauptsächlich Dienstleistungen in juristischen und wirtschaftlichen Bereichen an.
Darüber hinaus übersetze ich allgemeinsprachliche Texte und als beeidigter Übersetzer amtliche Dokumente, Urkunden und Zeugnisse auch für Privatkunden.
Zu meinen Auftraggebern für juristische Übersetzungen und Leistungen als Dolmetscher zählen vorwiegend Rechtsanwälte, Notare, Kanzleien und Justizbehörden in Berlin und ganz Deutschland. Zusammen mit meinen qualifizierten Partnern unterstütze ich Sie bei der Verwirklichung Ihrer Kommunikationsziele.
Möchten Sie ein unverbindliches Preisangebot anfordern? Nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Juristische Übersetzungen
Ich übersetze Ihre Verträge, Rechtsgutachten, Erbsachen, Klageschriften, Urteile, Vollmachten etc. in englischer und spanischer Sprache mit Bescheinigung. Mehr erfahren
Übersetzungen wirtschaftlicher Dokumente
Ich übersetze für Sie Geschäftsberichte, Gutachten, Statuten, Handelsregisterauszüge, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Präsentationen, Korrespondenz, Presseerklärungen. Mehr erfahren
Beglaubigte Übersetzungen
Ich beglaubige Ihre Übersetzung von Zeugnissen, Urkunden, Testamenten, Erbscheinen, behördlichen Bescheinigungen, Führungszeugnissen, Kaufverträgen, Bewerbungen. Mehr erfahren
Dolmetschen für diverse Anlässe
Dolmetschen spanisch-deutsch von Beurkundungen, Geschäfts- und Gerichtsverhandlungen, Eheschließungen, bei Gericht, Notaren, Behörden und Unternehmen im In- und Ausland. Mehr erfahren
Professionelle Übersetzungen mit Qualitätsgarantie
Für die Qualität und den Erfolg Ihrer Kommunikation ist entscheidend, wie eindeutig und klar Sie Ihre Gedanken und Fakten vermitteln. Gerade Rechtsdokumente und Geschäftsunterlagen müssen begrifflich präzise abgefasst sein, um rechtlich Bestand zu haben und von Ihren Geschäftspartnern verstanden zu werden. Dieser Anspruch soll auch bei Ihren Übersetzungen gewahrt bleiben. Dafür sorgen folgende Qualitätsstandards:
Professionelles Projektmanagement
Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnern
Das Vier-Augen-Prinzip
Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Dokumente
Professionelle Übersetzungen durch professionelle Software
Darum bin ich der ideale Übersetzer für Ihre Dokumente
Qualifikation und Erfahrung
Wenn Qualität ein entscheidendes Kriterium für Ihre Übersetzung ist, brauchen Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihre Ansprüche realisiert. Ich biete neben exzellenter Qualifikation 20 Jahre Erfahrung in der Übersetzung komplexer und anspruchsvoller Texte aus den Bereichen Wirtschaft und Recht.
Klarheit und Stil
Präzision und begriffliche Klarheit stehen an erster Stelle, wenn es um Rechtssicherheit geht. Als Fachübersetzer für Recht und Wirtschaft beherrsche ich nicht nur das einschlägige Fachvokabular, sondern auch meine Sprache. So entstehen Übersetzungen, die inhaltlich und formal stimmen und sich auch noch gut lesen lassen.
Zügige Ausführung
Kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und immer ein kompetenter Ansprechpartner, das erleichtert nicht nur die Kommunikation, sondern spart wertvolle Zeit. Die investiere ich in die Qualität Ihrer Übersetzung. Ich lege Wert auf eine enge Abstimmung mit meinen Kunden, so kann ich auf kurzfristige Änderungen rasch und flexibel reagieren.
Überzeugende Lösungen
Ich nehme Ihren Text sehr ernst und setze mich damit intensiv auseinander. Dabei behalte ich die Textsorte und Ihre Zielgruppe stets im Auge. So entstehen überzeugende übersetzerische Lösungen.
Häufig gestellte Fragen zu Übersetzungen
Sind Sie beeidigter Übersetzer?
Ich bin an einer Universität ausgebildeter Diplom-Übersetzer für die Sprachen Englisch und Spanisch und seit über 20 Jahren am Landgericht Berlin beeidigt.
Können Sie Ihre Übersetzungen beglaubigen?
Dokumente beglaubigen dürfen in Deutschland nur Notare und speziell ermächtigte Urkundspersonen. Allgemein beeidigte Übersetzer bescheinigen die Übereinstimmung des übersetzten Dokuments mit dem Original und die Richtigkeit der Übersetzung. Das ist gemeint, wenn manchmal etwas salopp von einer „beglaubigten Übersetzung“ gesprochen wird. Solche bescheinigte Übersetzungen fertige ich an und werden von den Behörden verlangt und anerkannt.
Werden Ihre bescheinigten Übersetzungen anerkannt?
Meine bescheinigten Übersetzungen werden bei den betreffenden Behörden in Berlin, in ganz Deutschland und in der Regel auch im Ausland anerkannt. Ich bin bei der spanischen Botschaft sowie jedem lateinamerikanischen Konsulat in Berlin registriert und meine Stempel- und Unterschriftsprobe ist dort hinterlegt. Dies ist vor allem wichtig für eine Anerkennung der Übersetzung im Ausland.
Benötigen Sie die Original-Urkunden und muss ich die Dokumente persönlich vorbeibringen oder kann ich sie per E-Mail schicken?
Da ich als beeidigter Übersetzer die Übereinstimmung des übersetzten Dokuments mit dem Original bescheinige, benötige ich immer auch das Originaldokument zur Prüfung. Wenn Sie mir zuvor eine gut leserliche digitale Kopie (Scan) zuschicken, reicht es allerdings, wenn Sie mir das Original bei der Abholung vorgelegen. So sparen Sie sich einen Weg.
Ich habe das Original (noch) nicht. Kann ich die Übersetzung trotzdem bescheinigen lassen?
Als allgemein beeidigter Übersetzer bescheinige ich die Übereinstimmung des übersetzten Dokuments mit dem Original und benötige dazu das Originaldokument. Allerdings kommt es vor, dass Behörden bei eiligen Verfahren Übersetzungen von digitalen Dokumenten vorläufig annehmen, sofern das zugehörige Original oder dessen beglaubigte Kopie nachgereicht wird. In diesen Fällen bescheinige ich, dass meine Übersetzung eines digitalen Dokuments richtig und vollständig ist.
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist eine Bescheinigung einer inländischen Behörde, die an eine Urkunde geheftet wird und zwei Dinge bestätigt, nämlich dass die Unterschrift auf dieser Urkunde echt ist und dass derjenige, der unterschrieben hat, dazu berechtigt war. Die Apostille ist in der Regel in drei Sprachen ausgefertigt und wird nur ausgestellt, wenn die Urkunde im Ausland verwendet werden soll. Sie wird in Berlin in der Regel vom Landgericht oder dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt, doch nicht von einem Übersetzer.
Wie lange dauert eine Übersetzung?
Ich bemühe mich stets um eine möglichst rasche Ausführung. Die Übersetzung eines polizeilichen Führungszeugnisses zum Beispiel kann häufig schon am selben Tag abgeholt werden. Zeugnisse dauern länger, da ihre Übersetzung oft mit erheblichem Rechercheaufwand verbunden ist.
Wie werden die Kosten berechnet und bekomme ich einen Kostenvoranschlag?
Für die Kostenberechnung ist die Anzahl der Zeichen (Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen) im Text maßgeblich. Jeweils 55 Zeichen ergeben eine Normzeile. Die Übersetzungen werden nach Normzeilen abgerechnet. Da eine genaue Zeichenzählung bei digitalen Dokumenten manchmal, bei Papierdokumenten grundsätzlich nicht möglich ist, können dort die zu erwartenden Kosten oft nur näherungsweise bestimmt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis. In der Regel erhalten Sie das Preisangebot innerhalb kürzester Zeit nach Zusendung Ihrer digitalen Dokumente.
Was kostet eine Übersetzung?
Das lässt sich leider oft nicht genau voraussagen, denn eine genaue Zeichenzählung bei digitalen Dokumenten (PDF, JPEG etc.) ist mit technischen Mitteln häufig nicht möglich, bei Papierdokumenten grundsätzlich nicht (s. „Wie werden die Kosten berechnet…“). Mitunter jedoch weniger als befürchtet. Die Übersetzung eines kurzen Handelsregisterauszugs vom Deutschen ins Englische schlägt mit etwa 100 Euro netto zu Buche. Die Übersetzung eines vom Bundesamt für Justiz ausgestellten polizeilichen Führungszeugnisses (ohne Eintragung) ins Englische oder Spanische kostet 30,00 Euro netto. Der Preisunterschied zwischen der Übersetzung einer englischen und einer kalifornischen Geburtsurkunde kann hingegen 80,00 Euro und mehr betragen. Wer schon einmal beide Dokumente gesehen hat, weiß warum. Fordern Sie deshalb ein unverbindliches Angebot an.
Was kostet eine Stunde Dolmetschen?
Ich biete grundsätzlich nur Verhandlungsdolmetschen in der Sprachkombination Spanisch-Deutsch an. Dazu gehören Eheschließungen am Standesamt, Verhandlungen beim Notar und Geschäftsverhandlungen in Unternehmen. Für das Dolmetschen einer Eheschließung etwa veranschlage ich 50,00 Euro netto pro Stunde. Bitte bedenken Sie, dass auch die Anfahrt und Abfahrt berechnet wird. Das gilt auch für das Dolmetschen im Notariat und bei Geschäftsverhandlungen, wo ich einen Stundensatz von 70 – 75 Euro pro Stunde berechne.
Kann ich mit Karte bezahlen?
Kartenzahlung ist leider nicht möglich. Sie können gerne bar oder als Geschäftskunde auf Rechnung bezahlen.
Dr. Stephan Schmidt
Ihr Diplom-Übersetzer in Berlin
Ich bin Diplom-Übersetzer für die Sprachen Englisch und Spanisch und seit etwa 20 Jahren am Landgericht Berlin beeidigt. Ich bin Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ). Zusätzlich zu meiner Qualifikation als Fachübersetzer für den Wirtschafts- und Rechtsbereich bin ich promovierter Sprachwissenschaftler. [mehr]
Unter meiner Telefonnummer (030) 85 07 59 35 beantworte ich gerne persönlich Ihre Fragen. Wenn Sie gleich ein schriftliches Angebot einholen und Ihren Text mitschicken möchten, erhalten Sie von mir unter innerhalb kürzester Zeit eine Antwort.
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