Welche wirtschaftlichen Unterlagen übersetze ich?
Meine Partner und ich übersetzen für Sie gesellschaftsrechtliche Dokumente, Verträge, Präsentationen, Broschüren, Web- und Pressetexte, Fachartikel und vieles mehr.
Zu meinem Angebot der Übersetzung wirtschaftlicher Dokumente gehören:
- Geschäftsberichte
- Satzungen
- Statuten
- Handelsregisterauszüge
- Unternehmens- und Veranstaltungswebseiten
- AGBs
- Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs)
- Datenschutzvereinbarungen
- Sitzungsprotokolle
- Pressemitteilungen
- Geschäftskorrespondenz
- Arbeitsverträge
- Baubeschreibungen
- Immobilienkaufverträge
- Artikel aus fremdsprachigen Fachzeitschriften
- Broschüren
- Jahrbücher
- Marktstudien
- Mitarbeiterzeitschriften
- Produktkataloge
- Veröffentlichungen
Ihr Dokumenttyp ist nicht in der Liste aufgeführt? Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie ich Ihnen helfen kann.
Warum ich der richtige Übersetzer für Ihre wirtschaftlichen Dokumente bin
Präzision und begriffliche Klarheit stehen an erster Stelle, wenn es um die Übersetzung wirtschaftlicher Dokumente geht. Als Fachübersetzer für Recht und Wirtschaft beherrsche ich nicht nur das einschlägige Fachvokabular, sondern auch meine Sprache. So entstehen Übersetzungen, die inhaltlich und formal stimmen und sich auch noch gut lesen lassen.
Ich nehme Ihren Text sehr ernst und setze mich damit intensiv auseinander. Dabei behalte ich die Textsorte und Ihre Zielgruppe stets im Auge. So entstehen überzeugende übersetzerische Lösungen.
Häufig gestellte Fragen zur Übersetzung wirtschaftlicher Dokumente
Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?
Das lässt sich leider oft nicht genau voraussagen, da eine genaue Zeichenzählung bei digitalen Dokumenten manchmal, bei Papierdokumenten grundsätzlich nicht möglich ist (s. „Wie werden die Kosten berechnet?“). Mitunter sind die Kosten niedriger als befürchtet. Die Übersetzung eines kurzen Handelsregisterauszugs vom Deutschen ins Englische schlägt mit etwa 100 Euro netto zu Buche.
Wie werden die Kosten berechnet?
Für die Kostenberechnung ist die Anzahl der Zeichen (Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen) im Text maßgeblich, nicht die der Seiten im Dokument. Da eine genaue Zeichenzählung bei digitalen Dokumenten manchmal, bei Papierdokumenten grundsätzlich nicht möglich ist, können die zu erwartenden Kosten oft nur näherungsweise bestimmt werden. In der Regel erhalten Sie den Kostenvoranschlag innerhalb kürzester Zeit nach Zusendung Ihrer digitalen Dokumente.
Können wir sicher sein, dass unsere Dokumente vertraulich behandelt werden?
Wenn Sie Ihre sensiblen Daten aus der Hand geben, müssen Sie darauf vertrauen können, dass diese mit absoluter Vertraulichkeit behandelt werden. Bei Bedarf übersende ich Ihnen eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung. Mit allen Partnern wurden Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) geschlossen.
Prüfen bzw. bescheinigen Sie von uns angefertigte Übersetzungen?
Liegt bereits eine Übersetzung Ihres Dokuments vor und sollen lediglich einige Änderungen vorgenommen werden, weil sich der Originaltext geändert hat, so übernehmen wir das gerne. Kleinere Änderungen werden auf Zeit-, längere Textabschnitte auf Zeilenbasis abgerechnet. Eine Bescheinigung ist in diesem Fall allerdings nicht möglich. Wünschen Sie eine Prüfung mit oder ohne Bescheinigung einer von Ihnen angefertigten Übersetzung, so übernehmen wird das zwar ebenfalls mit Abrechnung auf Zeitbasis, doch kommt es häufig vor, dass eine Neuübersetzung günstiger ist.
Sie haben noch andere Dokumente, die Sie übersetzen lassen möchten?
Sie haben ein anderes Dokument, dass Sie übersetzen lassen möchten?
Übersetzung juristischer Dokumente
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