Beeidigter Übersetzer für Englisch, Spanisch, Deutsch

Als Diplom-Übersetzer mit Sitz in Berlin-Wilmersdorf biete ich seit zwanzig Jahren Übersetzungen und Dolmetschleistungen in den Sprachen Spanisch und Englisch an. Ich habe mich in den Bereichen Recht und Wirtschaft spezialisiert und fertige Rechtsübersetzungen für Juristen, Unternehmen und Behörden an. Darüber hinaus übersetze ich allgemeinsprachliche Texte und als beeidigter Übersetzer amtliche Dokumente, Urkunden und Zeugnisse auch für Privatkunden.

Zu meinen Auftraggebern für juristische Übersetzungen und Dolmetschleistungen zählen vorwiegend Rechtsanwälte, Notare, Kanzleien und Justizbehörden in Berlin und ganz Deutschland. Zusammen mit meinen qualifizierten Partnern unterstütze ich Sie bei der Verwirklichung Ihrer Kommunikationsziele.

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Als Übersetzer für spanische, englische und deutsche Dokumente biete ich hauptsächlich Dienstleistungen in juristischen und wirtschaftlichen Bereichen an.

Darüber hinaus übersetze ich allgemeinsprachliche Texte und als beeidigter Übersetzer amtliche Dokumente, Urkunden und Zeugnisse auch für Privatkunden.

Zu meinen Auftraggebern für juristische Übersetzungen und Leistungen als Dolmetscher zählen vorwiegend Rechtsanwälte, Notare, Kanzleien und Justizbehörden in Berlin und ganz Deutschland. Zusammen mit meinen qualifizierten Partnern unterstütze ich Sie bei der Verwirklichung Ihrer Kommunikationsziele.

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Ich übersetze Ihre Verträge, Rechtsgutachten, Erbsachen, Klageschriften, Urteile, Vollmachten etc. in englischer und spanischer Sprache mit Bescheinigung. Mehr erfahren



Ich übersetze für Sie Geschäftsberichte, Gutachten, Statuten, Handelsregisterauszüge, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Präsentationen, Korrespondenz, Presseerklärungen. Mehr erfahren



Ich beglaubige Ihre Übersetzung von Zeugnissen, Urkunden,  Testamenten, Erbscheinen, behördlichen Bescheinigungen, Führungszeugnissen, Kaufverträgen, Bewerbungen. Mehr erfahren



Dolmetschen spanisch-deutsch von Beurkundungen, Geschäfts- und Gerichtsverhandlungen, Eheschließungen, bei Gericht, Notaren, Behörden und Unternehmen im In- und Ausland. Mehr erfahren


Für die Qualität und den Erfolg Ihrer Kommunikation ist entscheidend, wie eindeutig und klar Sie Ihre Gedanken und Fakten vermitteln. Gerade Rechtsdokumente und Geschäftsunterlagen müssen begrifflich präzise abgefasst sein, um rechtlich Bestand zu haben und von Ihren Geschäftspartnern verstanden zu werden. Dieser Anspruch  soll auch bei Ihren Übersetzungen gewahrt bleiben. Dafür sorgen folgende Qualitätsstandards:

Professionelles Projektmanagement

Um Geschäftsvorgänge effizient planen und abwickeln zu können, müssen Termine eingehalten werden. Rechtsanwälte stehen in dieser Hinsicht gegenüber ihren Mandanten, Entscheider gegenüber ihren Organisationen und Geschäftspartnern regelmäßig in der Pflicht. Es ist deshalb enorm wichtig, einen zuverlässigen Partner als Übersetzer auf seiner Seite zu haben. Ich konnte meine Kunden stets durch absolute Termintreue überzeugen. Dies setzt eine realistische Einschätzung des Aufwands und der Kapazitäten voraus, die sich auf jahrelange Erfahrung gründet. Das gilt ebenso für die Einschätzung des Kostenaufwands. Gleichzeitig lege ich großen Wert auf eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber, um auf kurzfristige Änderungen möglichst rasch und flexibel reagieren zu können. Allerdings sollten Kunden berücksichtigen, dass hervorragende Ergebnisse eine gewisse Zeit benötigen.

Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnern

Ich arbeite nur mit qualifizierten Rechtsübersetzern zusammen, die über eine juristische Hochschulausbildung bzw. durch Berufspraxis erworbene Fachkenntnisse und langjährige Übersetzungserfahrung verfügen. Dabei übersetzen sie ausschließlich in ihre englische, spanische oder deutsche Muttersprache.

Das Vier-Augen-Prinzip

Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Übersetzungen zu gewährleisten, werden diese nach dem Vier-Augen-Prinzip von einer zweiten Person überprüft, die fachlich ebenso qualifiziert ist wie der Fachübersetzer und die Ausgangssprache als Muttersprache beherrscht. Sie achtet dabei nicht nur darauf, dass Stil, Grammatik und Rechtschreibung stimmen, sondern besonders auf eindeutige, gut verständliche Formulierungen und die durchgängige Verwendung der fachlich richtigen Bezeichnungen.

Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Dokumente

Wenn Sie Ihre sensiblen Daten aus der Hand geben, müssen Sie darauf vertrauen können, dass diese mit absoluter Vertraulichkeit behandelt werden. Bei Bedarf übersende ich Ihnen eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung. Mit allen Partnern wurden Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen. Ich besitze ein Zertifikat des TC Trustcenters zur E-Mail-Verschlüsselung.

Professionelle Übersetzungen durch professionelle Software

Ich arbeite mit dem Translation-Tool across™. Der Einsatz dieser Software ermöglicht eine durchgängige Kontrolle der zentralen Begriffe, wodurch die terminologische Konsistenz gewährleistet bleibt, die insbesondere für Verträge so wichtig ist. Ein weiterer Vorteil: Bei Änderungen an bereits übersetzten Dokumenten lassen sich die Übersetzungskosten oft deutlich senken. Kundenspezifische Datenbanken, die mit ähnlichen Werkzeugen anderer Hersteller erstellt wurden, können in vielen Fällen über ein Austauschformat übernommen werden.



„Ich habe Herrn Dr. Schmidt als sehr kompetenten Dolmetscher bei Verhandlungen mit spanischen Mandanten in unserer Kanzlei kennen gelernt. Nachfolgend übersetzte er für uns kurzfristig dringende Gerichtsdokumente in die spanische und englische Sprache und erwies sich dabei als äußerst zuverlässig und flexibel. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.“


„Sie haben es verstanden, sehr professionell auf die sprachlich spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Fachabteilungen einzugehen. Hinsichtlich der notwendigen Flexibilität haben Sie Fachkompetenz und Mobilität bewiesen, was sich auch in der Zufriedenheit unserer mexikanischen Partner äußerte.“


Qualifikation und Erfahrung

Wenn Qualität ein entscheidendes Kriterium für Ihre Übersetzung ist, brauchen Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihre Ansprüche realisiert. Ich biete neben exzellenter Qualifikation 20 Jahre Erfahrung in der Übersetzung komplexer und anspruchsvoller Texte aus den Bereichen Wirtschaft und Recht.


Klarheit und Stil

Präzision und begriffliche Klarheit stehen an erster Stelle, wenn es um Rechtssicherheit geht. Als Fachübersetzer für Recht und Wirtschaft beherrsche ich nicht nur das einschlägige Fachvokabular, sondern auch meine Sprache. So entstehen Übersetzungen, die inhaltlich und formal stimmen und sich auch noch gut lesen lassen.


Zügige Ausführung

Kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und immer ein kompetenter Ansprechpartner, das erleichtert nicht nur die Kommunikation, sondern spart wertvolle Zeit. Die investiere ich in die Qualität Ihrer Übersetzung. Ich lege Wert auf eine enge Abstimmung mit meinen Kunden, so kann ich auf kurzfristige Änderungen rasch und flexibel reagieren.


Überzeugende Lösungen

Ich nehme Ihren Text sehr ernst und setze mich damit intensiv auseinander. Dabei behalte ich die Textsorte und Ihre Zielgruppe stets im Auge. So entstehen überzeugende übersetzerische Lösungen.



Ich bin an einer Universität ausgebildeter Diplom-Übersetzer für die Sprachen Englisch und Spanisch und seit über 20 Jahren am Landgericht Berlin beeidigt.


Dokumente beglaubigen dürfen in Deutschland nur Notare und speziell ermächtigte Urkundspersonen. Allgemein beeidigte Übersetzer bescheinigen die Übereinstimmung des übersetzten Dokuments mit dem Original und die Richtigkeit der Übersetzung. Das ist gemeint, wenn manchmal etwas salopp von einer „beglaubigten Übersetzung“ gesprochen wird. Solche bescheinigte Übersetzungen fertige ich an und werden von den Behörden verlangt und anerkannt.


Meine bescheinigten Übersetzungen werden bei den betreffenden Behörden in Berlin, in ganz Deutschland und in der Regel auch im Ausland anerkannt. Ich bin bei der spanischen Botschaft sowie jedem lateinamerikanischen Konsulat in Berlin registriert und meine Stempel- und Unterschriftsprobe ist dort hinterlegt. Dies ist vor allem wichtig für eine Anerkennung der Übersetzung im Ausland.


Da ich als beeidigter Übersetzer die Übereinstimmung des übersetzten Dokuments mit dem Original bescheinige, benötige ich immer auch das Originaldokument zur Prüfung. Wenn Sie mir zuvor eine gut leserliche digitale Kopie (Scan) zuschicken, reicht es allerdings, wenn Sie mir das Original bei der Abholung vorgelegen. So sparen Sie sich einen Weg.


Als allgemein beeidigter Übersetzer bescheinige ich die Übereinstimmung des übersetzten Dokuments mit dem Original und benötige dazu das Originaldokument. Allerdings kommt es vor, dass Behörden bei eiligen Verfahren Übersetzungen von digitalen Dokumenten vorläufig annehmen, sofern das zugehörige Original oder dessen beglaubigte Kopie nachgereicht wird. In diesen Fällen bescheinige ich, dass meine Übersetzung eines digitalen Dokuments richtig und vollständig ist.


Eine Apostille ist eine Bescheinigung einer inländischen Behörde, die an eine Urkunde geheftet wird und zwei Dinge bestätigt, nämlich dass die Unterschrift auf dieser Urkunde echt ist und dass derjenige, der unterschrieben hat, dazu berechtigt war. Die Apostille ist in der Regel in drei Sprachen ausgefertigt und wird nur ausgestellt, wenn die Urkunde im Ausland verwendet werden soll. Sie wird in Berlin in der Regel vom Landgericht oder dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt, doch nicht von einem Übersetzer.


Ich bemühe mich stets um eine möglichst rasche Ausführung. Die Übersetzung eines polizeilichen Führungszeugnisses zum Beispiel kann häufig schon am selben Tag abgeholt werden. Zeugnisse dauern länger, da ihre Übersetzung oft mit erheblichem Rechercheaufwand verbunden ist.


Für die Kostenberechnung ist die Anzahl der Zeichen (Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen) im Text maßgeblich. Jeweils 55 Zeichen ergeben eine Normzeile. Die Übersetzungen werden nach Normzeilen abgerechnet. Da eine genaue Zeichenzählung bei digitalen Dokumenten manchmal, bei Papierdokumenten grundsätzlich nicht möglich ist, können dort die zu erwartenden Kosten oft nur näherungsweise bestimmt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis. In der Regel erhalten Sie das Preisangebot innerhalb kürzester Zeit nach Zusendung Ihrer digitalen Dokumente.


Das lässt sich leider oft nicht genau voraussagen, denn eine genaue Zeichenzählung bei digitalen Dokumenten (PDF, JPEG etc.) ist mit technischen Mitteln häufig nicht möglich, bei Papierdokumenten grundsätzlich nicht (s. „Wie werden die Kosten berechnet…“). Mitunter jedoch weniger als befürchtet. Die Übersetzung eines kurzen Handelsregisterauszugs vom Deutschen ins Englische schlägt mit etwa 100 Euro netto zu Buche. Die Übersetzung eines vom Bundesamt für Justiz ausgestellten polizeilichen Führungszeugnisses (ohne Eintragung) ins Englische oder Spanische kostet 30,00 Euro netto. Der Preisunterschied zwischen der Übersetzung einer englischen und einer kalifornischen Geburtsurkunde kann hingegen 80,00 Euro und mehr betragen. Wer schon einmal beide Dokumente gesehen hat, weiß warum. Fordern Sie deshalb ein unverbindliches Angebot an.


Ich biete grundsätzlich nur Verhandlungsdolmetschen in der Sprachkombination Spanisch-Deutsch an. Dazu gehören Eheschließungen am Standesamt, Verhandlungen beim Notar und Geschäftsverhandlungen in Unternehmen. Für das Dolmetschen einer Eheschließung etwa veranschlage ich 50,00 Euro netto pro Stunde. Bitte bedenken Sie, dass auch die Anfahrt und Abfahrt berechnet wird. Das gilt auch für das Dolmetschen im Notariat und bei Geschäftsverhandlungen, wo ich einen Stundensatz von 70 – 75 Euro pro Stunde berechne.


Kartenzahlung ist leider nicht möglich. Sie können gerne bar oder als Geschäftskunde auf Rechnung bezahlen.


Ihr Diplom-Übersetzer in Berlin


Ich bin Diplom-Übersetzer für die Sprachen Englisch und Spanisch und seit etwa 20 Jahren am Landgericht Berlin beeidigt. Ich bin Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ). Zusätzlich zu meiner Qualifikation als Fachübersetzer für den Wirtschafts- und Rechtsbereich bin ich promovierter Sprachwissenschaftler. [mehr]

Unter meiner Telefonnummer (030) 85 07 59 35 beantworte ich gerne persönlich Ihre Fragen. Wenn Sie gleich ein schriftliches Angebot einholen und Ihren Text mitschicken möchten, erhalten Sie von mir unter innerhalb kürzester Zeit eine Antwort.



Diplom-Übersetzer Dr. Stephan Schmidt


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